Insolvenznahe Beratung


  • Prüfung insolvenzauslösender Tatbestände
  • Vorbereitung und Strukturierung von Insolvenzverfahren
  • Insolvenzplanerstellung
  • Erstellung von Bescheinigungen nach § 270 b InsO
  • Vergleichsverhandlungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung einer Insolvenz in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, übertragende Sanierung
  • Begleitung bei der Umsetzung von Fortführungs- und Schließungsszenarien

 

 

Rechtzeitige Krisenberatung vermeidet oft insolvenznahe Szenarien.

 

Ein Insolvenzverfahren wird oft als persönliches Scheitern empfunden, als Zerschlagung des Unternehmens und damit einher auch der Verlust erheblicher privater Werte. Nur durch ein rechtzeitiges und gezieltes Nutzen von Insolvenzinstrumentarien können zusätzliche unternehmerische Handlungsspielräume eröffnet werden.

 

Die Insolvenz wird vor allem dann zur existenzvernichtenden Gefahr, wenn sie unvorbereitet eintritt. Ist eine außergerichtliche Sanierung gescheitert und ein Insolvenzverfahren aus rechtlichen Gründen unvermeidbar, kann ein gut vorbereitetes Verfahren neue Sanierungschancen bieten.

 

Eine rechtzeitige und gut strukturierte Vorgehensweise vermeidet Haftungsrisiken der Unternehmensleitung und der Gesellschafter und das Unternehmen kann eine neue Chance für eine Fortführung im ganzen oder von wirtschaftlich überlebensfähigen Teilen erhalten.