Privatpersonen


  • Analyse der wirtschaftlichen Situation
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
  • Vorbereitung und Strukturierung von Insolvenzverfahren
  • Insolvenzplanerstellung
  • Rechtliche Beratung im Insolvenzverfahren bzw. bei der Umsetzung von außergerichtlichen Vergleichen
  • Ausstellung von P-Konten-Bescheinigungen

 

Die zeitnahe Vereinbarung eines ersten Beratungsgespräches genießt besondere Priorität. In dem Erstgespräch werden zunächst die für die Erstellung einer Grobkonzeption wichtigsten Daten erfragt. Im Anschluss wird Ihnen der Sanierungsprozess skizziert, Handlungsalternativen aufgezeigt und für meine Dienstleitung ein Angebot unterbreitet. Damit gestalten sich die Kosten für Sie von Anfang an transparent.

 

Für eine effektive Beratung sollten Sie folgende Unterlagen zum Gespräch mitbringen bzw. vorab per E-Mail zur Verfügung stellen.    

 


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Mitzubringende Unterlagen.pdf
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Gläubigerliste.xls
Microsoft Excel Tabelle 35.5 KB